Mit dem vierzehnten Lebensjahr tritt der Jüngling als Knappe in den Dienst eines wohlhabenden Ritters  oder Fürsten,  bis er mit etwa einundzwanzig Jahren seinen Ritterschlag erhält.
Die Ausbildung umfasst hauptsächlich  Reiten,  Bogenschiessen, Fechten, Jagen und Schwimmen. 
Um den sittlichen und moralischen Wertvorstellungen der Frau gerecht zu werden und den hohen gesellschaftlichen Anforderungen zu genügen, kommen die Einübung in gesellschaftliche Umgangsformen und die musische Erziehung hinzu.1
Ritterlichkeit ist somit nicht nur ein militärisches, sondern auch ein gesellschaftliches, ethisches Ideal. Frankreich wird als das "Heimat-
land der Chevalrie, speziell des Turniers"2 genannt. So gilt es allge-
mein als ein Zeichen besonderer Feinheit, französische Bildung zu zeigen;  es ist "en vogue", die Rede mit französischen Worten zu florieren.
Neben dem Waffendienst, durch den der Ritter seinem weltlichen Herrn verpflichtet ist, stellt er sich auch in den Dienst der "frouwe". Dieser Dienst gilt der verheirateten Frau, der Gattin seines Herrn.  Minnedienst und Minnesang erscheinen als Ausdruck eines neuen Verhältnisses  zwischen Mann und Frau, eines Verhältnisses, das in der abendländischen Geschichte und Kultur einmalig sein dürfte. Minne bedeutet Steigerung des ethischen Wertes der Minnenden innerhalb der höfischen Gesellschaft.  Der Frauendienst wurde daher eine der vornehmsten Ritterpflichten.

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1. Zur Ausbildung und Erziehung des Ritters siehe:
    II. Wenzel, Frauendienst und Gottesdienst.
    Berlin 1974

2. Vgl. H. Schneider, a.a.O. S.201 .